Drum prüfe, wer es wissen muss.
Anlagenprüfung…

Anlagenprüfung mit ETM - Elektrotechnik Mühlwisch

Wir sind als Elektroinstallationsbetrieb spezialisiert auf E-Checks bzw. Elektrobefunde aller Art und Größe. Ob Privathaushalt, Ordinationen, Büro- und Industrieanlagen. Die Vorgangsweise bei Überprüfung einer elektrischen Anlage erfolgt immer nach Absprache mit dem Kunden, um einen effizienten und reibungslosen Ablauf des E-Checks bzw. Elektrobefunds für den Kunden zu Gewährleisten

Sie benötigen als Anlagenbetreiber ein Anlagenbuch. Dies enthält die E-Befund, Messergebnisse sowie diverse Beschreibungen und wird bei Fertigstellung der Anlage vom Anlagen Errichter inkl. Dokumentation und Einweisung übergeben. (Erstprüfung).
Die Erstprüfung definiert die Mindestanforderungen für alle folgenden Prüfungen, durchzuführen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-62.

Eine Elektrobefund ist eine Prüfung bzw. der Prüfungs-Bericht von elektronischen Anlagen gemäß den Vorschriften der E 8001 zur:
Zustands-Feststellung der elektrischen Anlage (Sicherheit und Funktionalität),
inkl. Besichtigung, Erproben und Messen.
Die Dokumentation dieser Prüfung, der Elektrobefund, ist dem Anlagenbuch, das bei der Errichtung bzw. Erstprüfung der Anlage erstellt wurde, beizulegen.

Erstprüfung: Bei Fertigstellung einer neu errichteten elektrischen Anlage
Wiederkehrende Prüfung: Allgemeiner Prüfungsintervall für elektrische Anlagen ist 5 Jahre, je nach Beanspruchung kann dieser Intervall auch länger oder kürzer sein.
Außerordentliche Prüfung: Bei wesentlichen Erweiterungen oder Änderungen in der Anlage sowie wenn die überprüfende Firma ihre Elektrische Anlage noch nicht überprüft hat und kein Anlagenbuch vorhanden ist.

Ist kein Anlagenbuch bei der Errichtung gemacht worden oder vorhanden, so muss ein Ersatz-Anlagenbuch erstellt werden.

Wohnhäuser und Eigentumswohnungen gelten als Endverbraucheranlagen.
Außer der Erstprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-61 gibt es hier keine weitere gesetzliche Überprüfungspflicht.

Vermieter sind seit 2010 verpflichtet, bei einer „Vermietung der Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ sicher zu stellen, dass die elektrische Anlage den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. D.h. dem neuen Mieter ist eine dementsprechende Dokumentation der Prüfung (Elektrobefund) vorzulegen, in der durch die Prüfung bestätigt wird, dass sich die elektrische Anlage der Wohnung in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Unsere Leistungen

  • Anlagenbuch
  • Elektrobefund
  • E-Checks
  • Erdung
  • Qualität der Leitung

 

Ob Erstprüfung oder wiederkehrende Prüfungen: Wir erstellen rechtssichere Prüfprotokolle und Dokumentationen in Anlagenbücher für Brandmelde-, oder Blitzschutzanlagen, Notlichtanlagen oder Rauch- und Wärmeabsaugungsanlagen.

Mit unseren Fachlichen Kenntnissen und den aktuellen Vorschriften

sind wir bestens qualifiziert, um solch eine Überprüfung durchzuführen